Kontaktformular

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen
der KHW Kunststoff- und Holzverarbeitungswerk GmbH
in Geschwenda ("KHW")

 

1. Anwendungsbereich

  1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der KHW Kunststoff- und Holzverarbeitungswerk GmbH in Geschwenda ("KHW GmbH“ oder „KHW") erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne § 14 BGB („Kunde“ oder „Besteller“) ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an denselben Kunden, ohne dass KHW in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen oder sie vereinbaren müsste.
  2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der KHW GmbH gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KHW ihrer Geltung im einzelnen Fall nicht gesondert bzw. ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn KHW auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Rechte, die KHW nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt. Haben die Parteien die Geltung von Incoterms vereinbart, haben deren Regelungen Vorrang vor eventuell abweichenden Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Angebot, Auftragsbestätigung, Stornierung

  1. Die Angebote der KHW GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angaben von KHW zum Gegenstand der Lieferung oder zur Leistung (z.B. Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sowie Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen keine Garantie oder Vereinbarung einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.
  2. KHW kann Bestellungen oder Aufträge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Mit der Auftragsbestätigung, die KHW entweder in Schriftform, per E-Mail oder Fax abgeben kann, kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für KHW nicht verbindlich.
  3. Nach erfolgter Auftragsbestätigung ist eine vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung nur zulässig, wenn KHW der Stornierung zustimmt. In diesem Fall hat der Besteller KHW sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Vertragsaufhebung/Stornierung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Stornierungs- und Rücktrittskosten, die KHW durch ihre Lieferanten in Rechnung gestellt werden, Kosten für den Erwerb von Waren, die nicht zurückgegeben werden können und alle sonstigen Aufwendungen, die KHW in Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung und dessen Beendigung entstanden sind, wie die Anwaltskosten, Transportkosten etc.

3. Qualitätssicherung

KHW unterhält ein Qualitätssicherungssystem, welches den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2001 entspricht. Die von KHW einzuhaltenden Qualitätsstandards sind diejenigen, die in den Auftragsbestätigungen festgelegt sind oder im Fall der Nichtfestlegung handelsüblich sind.

4. Liefertermine, Verzug

  1. Liefertermine und Lieferzeiten werden individuell vereinbart bzw. von KHW in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegeben. Lieferzeiten beginnen mit der Annahme der Bestellung durch die Absendung der Auftragsbestätigung durch die KHW GmbH.
  2. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Lieferfrist ist ferner eingehalten, wenn die Ware bis zu deren Ablauf die KHW GmbH verlassen hat oder KHW die Versandbereitschaft angezeigt hat.
  3. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang der vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Verpflichtungen verlängern sich die Lieferzeiten und Liefertermine entsprechend. Dies gilt jedoch nicht, wenn KHW die Verzögerung zu vertreten hat.
  4. Verzug tritt nur unter der Voraussetzung ein, dass der Besteller die KHW GmbH. Gerät KHW in Lieferverzug, kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettowerts der verspätet gelieferten Ware. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. KHW bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Ist die Unmöglichkeit der Lieferung oder die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. wesentliche Betriebsstörungen, Material- oder Energiemangel, Arbeitskampf, Lieferhindernisse bei Zulieferern und andere von KHW nicht zu vertretende Umstände („Ereignisse höherer Gewalt“) zurückzuführen, haftet KHW nicht dafür. Die KHW GmbH wird für die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit von ihrer Pflicht zur Leistung frei, ohne dem Besteller gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
  2. Falls ein solches Ereignis höherer Gewalt bzw. Hindernis länger als vier Monate andauert und die Erfüllung des Vertrages infolge des Hindernisses für den Besteller nicht mehr von Interesse ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
  3. KHW ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn eine solche Teillieferung für den Kunden verwendbar ist, die Lieferung der übrigen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein unzumutbarer Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  4. Bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung wird KHW den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sollte die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sein, ist KHW berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden von KHW unverzüglich erstattet. Dieses Rücktrittsrecht wegen Nichtverfügbarkeit der Leistung aufgrund nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Zulieferer von KHW setzt voraus, dass KHW ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Zulieferer abgeschlossen hat. Alle anderen gesetzlichen Ansprüche sowie Rechte aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben davon unberührt.

6. Lieferung, Erfüllungsort, Transport- und Verpackungsart

  1. Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt ab Lager der KHW GmbH, wo auch der Erfüllungsort ist. Die Ware wird an einen anderen Bestimmungsort versandt, wenn dies der Besteller verlangt und die Kosten trägt.
  2. Treffen die Parteien keine gesonderte Vereinbarung, liegt die Art der Versendung, im Ermessen von KHW, d.h. die Versendung kann nach Belieben per Luft-, Schiffs-, Waren- oder Straßentransport erfolgen. Das Gleiche trifft auf die Auswahl des Transportunternehmens und die Verpackung zu.
  3. Transportgebühren werden jeweils im Angebot separat mit angegeben, es sei denn, der Besteller verzichtet darauf oder beauftragt selber ein Transportunternehmen und trägt dafür auch alle Kosten.
  4. Die Rücksendung der Ware ist nur mit vorheriger Zustimmung der KHW GmbH möglich.

7. Gefahrenübergang, Annahmeverzug

  1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zum Zwecke der Versendung das Lager von KHW verlassen hat. KHW wird die Ware auf Wunsch des Bestellers auf seine Kosten durch eine Transportversicherung gegen die vom Besteller zu bezeichnenden Risiken versichern.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verstößt er gegen andere Mitwirkungspflichten, so kann KHW vom Besteller Ersatz des daraus entstehenden Schadens inklusive Mehraufwendungen verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem er in Annahmeverzug gerät. Unbeschadet seiner Mängelansprüche hat der Besteller angelieferte Ware auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.

8. Preise, Zahlung

  1. Preise sind netto angegeben und sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise sind verbindlich. KHW ist jedoch berechtigt, ungeachtet der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise, diese entsprechend anzupassen, wenn bis zum Zeitpunkt der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen von mehr als 5 % Prozent eingetreten sind.
  3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung an das von KHW benannte Konto fällig. KHW ist ferner berechtigt, die Lieferung an den Besteller davon abhängig zu machen, dass der Besteller Vorkasse leistet.
  4. Sämtliche Zahlungsgebühren trägt der Besteller. Die Zahlung ist bewirkt, sobald die KHW über den Betrag verfügen kann.
  5. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu leisten.
  6. Der Besteller entrichtet sämtliche Steuern und Gebühren oder Belastungen, die zusätzlich zu den Angebots- oder Rechnungspreisen zu entrichten sind. KHW ist nicht verpflichtet auf solche Steuern und Gebühren hinzuweisen.

9. Mängelrechte des Bestellers

  1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seine Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) erfüllt hat. Der Besteller hat die Ware bei Ablieferung zu prüfen und muss sich dabei zeigende Mängel (offensichtliche Mängel, Falsch- und Minderlieferungen) unverzüglich, d.h. spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich gegenüber KHW anzeigen. Verborgene Mängel muss der Besteller KHW gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigen. Sämtliche Mitteilungen eines Mangels müssen den Mangel ausführlich und präzise beschreiben und sollen ein Foto als Beleg der Mangelhaftigkeit enthalten.
  2. Bei Mängeln der Ware ist KHW nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. KHW trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
  3. Sollte KHW zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage sein, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt auch im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung, bei Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Besteller oder bei unangemessener Verzögerung der Nacherfüllung aus Gründen, die KHW nicht zu vertreten hat. Das Rücktrittsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn er zur Rückgabe der erhaltenen Leistung außer Stande ist.
  4. Der Besteller hat KHW die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und, soweit erforderlich, die bemängelte Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers im Nachhinein als unberechtigt heraus, muss der Besteller KHW die hieraus entstandenen Kosten ersetzen.
  5. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Bestellers beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Rechnungsstellung.

10. Sonstige Haftung, Schadensersatz

  1. Nach Maßgabe dieser Regelungen (10. Sonstige Haftung, Schadenersatz) ist die Haftung von KHW auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter Lieferung, falscher Lieferung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung - soweit verschuldensabhängig - eingeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KHW für Sachschäden und dadurch verursachte weitere Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 5,0 Mio. EUR je Schadensfall, entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der bestehenden Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung. Diese Haftungsbeschränkung greift auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
  3. Die KHW GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung, die die Funktionstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten.
  4. Sollte KHW wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf solche Schäden beschränkt, die für KHW bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorhersehbar waren oder die KHW – unter Berücksichtigung der Umstände, die KHW kannte oder hätte kennen musste – hätte voraussehen müssen. Folgeschäden und mittelbare Schäden sind nur dann ersatzfähig, sofern deren Eintreten bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten ist.
  5. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der KHW GmbH wegen Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit, vertraglich garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Der Besteller hat KHW unverzüglich zu informieren, sobald er von Unfällen oder Zwischenfällen mit gelieferten Waren Kenntnis erlangt hat, die zu Personen- oder Sachschäden geführt haben.

11. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die KHW aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von KHW.
  2. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist die KHW GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zurückzunehmen und anderweitig zu verwerten. Ferner steht KHW in diesem Fall nach vorheriger Fristsetzung das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen hat der Besteller der KHW GmbH oder ihren Beauftragten sofort Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren und diese herauszugeben.

12. Gerichtsstand

Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches bestimmt sich der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben, nach dem Sitz der KHW in Geschwenda. KHW ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

13. Salvatorische Klauseln

Sollte eine Bedingung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Es soll in diesem Fall eine Bedingung gelten, die dem mit der unwirksamen Bedingung verfolgten Ziel möglichst nahe kommt.

Stand: 29.10.2013